Close
  • En
    En
“THAT WHICH IS HATH BEEN BEFORE”: Texte, die gut altern

Viele Menschen haben das Gefühl, dass die Welt sich schneller dreht als je zuvor und wir ständig mit neuen Herausforderungen konfrontiert werden. Doch ist das wirklich so? Schon Shakespeare wusste: “That which is hath been before” – was heute ist, war alles schon einmal da, nicht genau gleich, aber oft doch sehr ähnlich. Ein Blick in frühere Publikationen der Progress Foundation zeigt, wie wenig sich die Kernfragen, die uns beschäftigen, und die Antworten darauf verändert haben. In dieser Reihe werden wir daher auf unserer Website verschiedene „Evergreens“ veröffentlichen, ohne Anpassungen an den Zeitgeist oder andere Umformulierungen, die zeigen, wie sehr die Diagnosen und Therapien von gestern auch heute noch als Inspiration dienen können.

Serie
icon
14.06.2026

Privatheit im Internet?

Wer sich im Internet bewegt, hinterlässt Datenspuren: bei Arbeitgebern, Konzernen, Behörden.

Beat Rudin
aus: Konrad Hummler und Gerhard Schwarz (Hrsg.): Das Recht auf sich selbst. Bedrohte Privatsphäre im Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Freiheit. NZZ Verlag 2003. S. 137 -145.

Wer über das «Private» nachdenkt, muss sich auch mit der grundlegenden Frage der «Privatheit im Internet» befassen.

Was unterscheidet Privatheit im Internet von anderen Fragen über Privatheit? Das Internet ist eine Erscheinungsform der Digitalisierung der Welt, ein Schritt auf dem Weg von der analogen, «realen» Welt in die digitale. Jede Information wird hier als Zeichenfolge abgebildet. Diese Zeichenfolge lässt sich problemlos und praktisch unbegrenzt vervielfältigen, ohne dass man die Kopie vom Original unterscheiden kann. Die Zeichenfolge kann ohne Kosten nahezu mit Lichtgeschwindigkeit transportiert werden. Die einzelne Zeichenfolge kann vernichtet werden, ohne dass deren Löschung irgendwelche Spuren hinterlässt. Aufgrund der Kopier- und Verbreitungsmöglichkeit kann aber eine Information, welche in die digitale Welt gesendet worden ist, nicht mehr zurückgerufen, das heisst nicht mehr «ungeschehen» gemacht werden.

Im Unterschied zu jemandem, welcher in der analogen, «realen» Welt einen Blick in eine Zeitung oder in ein Schaufenster wirft, hinterlässt man in der digitalen Welt unweigerlich eine Datenspur, wenn man eine Online-Zeitung liest oder auf der Website eines Online-Shops surft. Während man sich in der «realen» Welt weitgehend unbeobachtet bewegen oder die «Gefahr» des Gesehenwerdens und damit der Überwachung einigermassen abschätzen kann, fallen diese Schranken in der digitalen Welt weg. Das Kommunikationsverhalten der Menschen wird weitgehend erfassbar, mithin auch ihre Überwachung möglich.

Werfen wir zunächst einen Blick darauf, was jenseits der Tastatur abläuft, wenn eine Person das Internet benutzt, also surft, ein Mail versendet oder sich an einem Chat beteiligt. In einem digitalen Netz – beispielsweise im Internet – besteht zwischen dem Sender und dem Empfänger keine direkte physikalische Verbindung. Die Daten werden in Pakete variabler Grösse aufgeteilt, jeweils mit Adressinformationen von Sender und Empfänger versehen und einzeln über das Netz übertragen, also über eine grosse Zahl von Vermittlungsstellen (wie zum Beispiel Server, Router, Switches). Der Datenfluss beginnt an der Station der sendenden Person, geht – wenn die Station sich zum Beispiel am Arbeitsplatz in einem Netzwerk befindet – über das lokale Netzwerk, verlässt dieses Netzwerk zu einem «Access Provider», führt durch das Internet zum «Access Provider» der empfangenden Person, zum Mail-Server oder zum Server des «Content Providers», auf dem die gewünschten Websites gespeichert sind. An jeder dieser Zwischenstationen hinterlassen wir eine Datenspur, sind die versandten Daten – ohne zusätzliche Schutzvorkehrungen – lesbar, können aufgezeichnet werden, bleiben wenn zum Beispiel eine Backup-Routine abläuft, solange ein Mail in einer Mailbox liegt – aufgezeichnet, sind wegen ihrer digitalen Natur grundsätzlich kombinierbar, verknüpfbar, bearbeitbar, können verfälscht, an andere Orte weitergeleitet, aber auch gelöscht werden. Die landläufig verwendete Beschreibung der Vertraulichkeit wie bei einer Postkarte ist noch zu mild: Es ist gleichsam, als ob alle Postangestellten, welche die Karte in die Finger bekommen, davon auch noch Kopien anfertigen würden und diese aufbewahren, an andere senden, miteinander vergleichen könnten.

Welche Daten sind es, die anfallen? Vereinfacht dargestellt umfasst die Datenspur drei Kategorien von Daten. Es sind erstens so genannte Click-Angaben: Die Anfrage nach einer bestimmten Seite wird über das Netz übertragen bis hin zum Anbieter. Da wird zuerst einmal die Adresse der gewünschten Website übermittelt, eine «www-Adresse». Damit diese Website wieder zur aufrufenden Person findet, braucht es deren Adresse im Netz, also eine «IP-Nummer». Je nach Anschluss und Vertrag erhält die Person vom «Internet Service Provider» eine solche Adresse fest oder dynamisch zugeteilt. Diese IP-Adresse wird – zusammen mit weiteren Angaben – an den Website-Anbieter übermittelt.

Es werden zweitens Benutzereingaben übermittelt, sobald die Person, welche das Internet benutzt, Formulare ausfüllt, etwa bei einer Bestellung über das Internet, bei der Anmeldung bei Gratisdiensten, beim Software-Download, aber freilich auch bei der Eingabe von Begriffen bei Suchmaschinen oder beim Senden von E-Mails. Es ist dies nicht immer so ersichtlich wie beim Ausfüllen von Formularen oder bei einer E-Mail. Es gibt auch eine gleichsam «konspirative», das heisst eine verdeckte Datenübermittlung, beispielsweise wenn eine Musikwiedergabesoftware beim Abspielen einer CD im CD-Laufwerk des Computers automatisch die Medien-ID der CD sowie die Identifikationsnummer des installierten Mediaplayers an Adressen im Internet zu übermitteln beginnt.

Die dritte Kategorie schliesslich sind Identifikationsdaten. Es kann sein, dass vom Webseiten-Anbieter zusammen mit den Daten der gewünschten Website auch eine kleine Datei – ein so genanntes Cookie – mitgesandt wird, die bei einem künftigen Aufruf der Seite dem Anbieter als Identifikationsmerkmal der Person dient. Einerseits hilft es die Person während einer (zum Beispiel E-Banking-)Session «im Auge zu behalten», so dass sich diese nicht bei jedem Seitenwechsel wieder neu identifizieren und autorisieren muss. Andererseits erhält das Web mit Hilfe solcher Cookies ein «Gedächtnis», da der Webseiten-Betreiber feststellen kann, dass eine bestimmte Person – respektive deren Browser – schon einmal mit ihm Kontakt aufgenommen hat. Was solche Cookies genau tun, ist für die surfende Person nicht transparent. Sie kann die Texte wohl ansehen, bloss wird sie daraus kaum ersehen, was genau erfasst und weitergeleitet wird. Cookies werden für die Personifizierung der Website genutzt und für die Datengewinnung zu Marketingzwecken. Immer mehr Website-Betreiber lagern zum Beispiel die Bewerbung ihrer Website an Online-Werbeunternehmen aus. Damit wird die Website-Anfrage gleichsam für die Lieferung von Bannerwerbung «weitergereicht». Mit Hilfe der dabei auch von den Online-Werbeagenturen platzierten Cookies kommen diese in den Besitz von umfassenden Datenmengen über das Kommunikationsverhalten von Internet-Nutzern.

Wo Daten anfallen, findet sich auch stets jemand, der sie zu nutzen beabsichtigt. Das Internet bietet sich besonders an, weil der Zugriff auf die Daten prinzipiell allen möglich ist, welche die Herrschaft über einen Teil der verwendeten Netze besitzen. Und Interessen, welche einen Zugriff und die Verwendung der Daten interessant erscheinen lassen, gibt es eine Fülle. Arbeitgeber möchten gerne den Internet-Gebrauch am Arbeitsplatz unter Kontrolle halten, insbesondere auch den eventuell verbotenen oder eingeschränkten – privaten Gebrauch des Internets und seiner Dienste. Das fällt nicht schwer, zumal sich die teilweise äusserst komplexen und leistungsfähigen Netzwerk-Management-Werkzeuge und die zum Management von «Proxy-Servern» notwendigen Log-Dateien auch zur Kontrolle der Mitarbeiterschaft einsetzen lassen.

Die wirtschaftlichen Akteure im Internet möchten gerne die Daten zum «Customer Relationship Management» (CRM) nutzen. Sie möchten das Verhalten der Kundschaft erfassen, auswerten und zu Zwecken des Marketings verwenden. Während die Optimierung ihres Angebotes anhand anonymer Daten möglich ist – welche Seiten werden wie oft heruntergeladen? Wie lange bleiben die User durchschnittlich auf einer bestimmten Seite? Wohin wechseln sie nachher? -, versucht die Marketingabteilung natürlich so nahe wie möglich an die Person der Nutzerschaft heranzukommen, möglichst viel Kontextinformation zu erhalten und wenn möglich ihre Identität zu erfassen. Mit Methoden des «Data Mining» wird anhand der verfügbaren Daten versucht, unbekannten Zusammenhängen auf die Spur zu kommen und neue Erkenntnisse zu gewinnen. Kunden mögen die gezieltere Werbung oder den ihrem «Kunden-Rating» angepassten Service schätzen oder nicht: Auf jeden Fall werden auf diese Weise Informationen zusammengetragen, welche ein immer dichteres Profil der Zielpersonen ergeben, mit dem Zweck, deren Verhalten gezielt zu beeinflussen. Weil grosse Internetportale künftig vermehrt versuchen werden, den Internetverkehr ihrer Kundschaft möglichst vollständig über diese Schnittstelle zu den Anbietern zu leiten, werden die Möglichkeiten zur verdeckten Datengewinnung vermutlich weiter anwachsen.

In jüngster Zeit sind auch die Zugriffsgelüste der staatlichen Behörden wieder massiv gestiegen. Gesteigert wird das Gefährdungspotenzial für die Privatheit, weil die früher strikt gehandhabte Trennung von polizeilicher und geheimdienstlicher Arbeit und der entsprechenden Einrichtungen wegzufallen beginnt. Das Europäische Parlament hat beispielsweise das globale, von den USA, Grossbritannien, Australien, Neuseeland und Kanada betriebene Abhörsystem für private und wirtschaftliche Kommunikation (Abhörsystem Echelon) genauer unter die Lupe genommen und in einem ausführlichen Rapport darüber berichtet. Ein solches globales Abhörsystem – auch wenn damit entgegen früheren Annahmen in Medienberichten nicht jedwelche Kommunikation abgehört werden kann – stellt nicht nur eine Gefährdung der Privatheit dar; der Echelon-Ausschuss sah es auch als erhärtet an, dass die Betreiber des Systems die so gewonnenen wirtschaftlichen Informationen dazu verwenden, ihrer Wirtschaft Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. Aber auch unabhängig davon – und verstärkt im Nachgang zu den Terroranschlägen vom 11. September 2001 – haben viele Staaten die rechtlichen Grundlagen für umfassendere Zugriffe auf die Kommunikationsdaten geschaffen. Die schon bisher im Strafverfolgungszusammenhang mögliche Telefonüberwachung wird erweitert um eine Internet- und E-Mail-Überwachung. Ergänzend dazu werden die Kommunikationsprovider neu aber auch zu einer «Vorrats-Datenhaltung» verpflichtet. Durften sie früher nur die Daten erfassen, die für die Rechnungsstellung erforderlich waren, und sie nur solange aufbewahren, wie dies zur Rechnungsabwicklung erforderlich war, werden sie heute – in der Schweiz beispielsweise durch das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs – verpflichtet, die für die Teilnehmeridentifikation notwendigen Daten sowie die Verkehrs- und Rechnungsdaten während sechs Monaten aufzubewahren. Die Europäische Union debattiert sogar über die Aufbewahrung für zwei Jahre. Das heisst, dass die Provider Daten zum Zweck einer allfälligen Überwachung aufbewahren müssen, auch wenn sie diese für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit der Kundschaft überhaupt nicht oder nicht mehr benötigen.

«You have zero privacy anyway. Get over it!» Diese Aussage von Scott McNealy gibt zu denken. Ohne zu meinen, dass nun jedermann Objekt gezielter Ausspähattacken wird – die technischen Möglichkeiten dazu sind vorhanden und die noch existierenden technischen Hindernisse werden vermutlich in nicht allzu langer Zeit auch überwunden sein. Es lässt sich nicht wegdiskutieren, dass mit jeder neuen technischen Möglichkeit ein weiteres Stück Privatheit verschwindet. Müssen wir uns – wie es Scott McNealy vorschlägt – einfach damit abfinden, dass wir (bald) keine Privatheit mehr haben? Können es der Staat, die Gesellschaft, die Wirtschaft einfach zulassen, die Privatheit in der digitalen Welt Stück um Stück verschwinden zu lassen?

Der Schutz der Privatheit, wie er in der Form eines Menschenrechts konstituiert ist, hat einmal eine individuelle Seite. Privatheit ist eine Grundlage für die individuelle Freiheit und Selbstbestimmung, die Voraussetzung für eine autonome Lebensgestaltung der Individuen; der Respekt für die Privatheit einer Person ist der Respekt für sie als ein autonomes Subjekt. Der Schutz der Privatheit ist somit eine die Freiheit und Autonomie des Individuums bewahrende – also im ursprünglichen Sinne liberale – Aufgabe.

Mit Privatheit steht aber mehr als lediglich die individuelle Autonomie und Freiheit, mehr als bloss ein «privates» Grundrecht der Einzelnen auf dem Spiel. Privatheit hat auch eine «kollektive» Bedeutung, ist gleichzeitig eine prinzipielle Lebensvoraussetzung für eine funktionierende Wirtschaft, für eine funktionierende Gesellschaft, für einen funktionierenden Staat. Der «gläserne Mensch» ist ein manipulierbarer Mensch. Wer beobachtet, registriert, vermarktet und stets von ganz auf ihn abgestimmten Vor- und Ratschlägen begleitet wird, verändert sein Verhalten, richtet sich zunehmend nach den Erwartungen derjenigen, die seine Daten verwerten: «Gleichviel, ob es um die eigene Lebensplanung, spezielle Wünsche oder den Auftritt vor den Kameras geht, die vermarkteten und veröffentlichten Individuen geben Stück um Stück ihre Individualität auf, adaptieren und uniformieren sich. Kurzum, die Selbstbestimmungschancen verflüchtigen sich unter dem Anpassungsdruck, Manipulierbarkeit und Fremdbestimmung weiten sich aus. In dem Masse, in dem die Privatheit schwindet, nehmen auch Kommunikations- und Partizipationsfähigkeit ab.» An solchermassen fremdbestimmten Menschen kann aber keine auf Freiheit und Selbstverantwortung basierende Gesellschaft ein Interesse haben, weil sie nicht mehr selbstverantwortlich handeln können. An manipulierbaren Bürgern kann kein demokratischer Staat ein Interesse haben, weil seine demokratischen Entscheide auf verantwortungsbewusst entscheidende Menschen angewiesen sind. Und an manipulierbaren Konsumenten mag vielleicht ein einzelnes Wirtschaftsunternehmen kurzfristig ein Interesse haben, nicht aber eine auf Wettbewerb und Vertragsfreiheit aufbauende Wirtschaftsordnung, weil Manipulation den Wettbewerb verfälscht.

Die Schrankensetzung dient somit auch der unbeeinflussten Ausübung der Freiheits- und politischen Rechte. Der Schutz der Privatheit in diesem umfassenden Sinn liegt daher nicht nur im privaten, sondern auch im öffentlichen Interesse, weil sie für das Funktionieren von Gesellschaft, Staat und Wirtschaft elementar ist. Die Verantwortung für die Wahrnehmung dieses Interesses kann nicht allein den Individuen übertragen werden.

Soll Privatheit auch im Internet künftig geschützt sein, stellt sich die Frage nach geeigneten Schutzkonzepten: Gesetz oder Selbstregulierung? – so lautet verkürzt dargestellt die Glaubensfrage, die bekanntlich in Europa und in den USA nicht gleich beantwortet wird. Beide Ansätze reichen für sich alleine nicht aus, die Privatheit wirksam zu schützen. So ist einerseits festzustellen, dass die Schutzkonzepte, welche fast ausschliesslich auf rechtliche Massnahmen setzen – wie im schweizerischen Datenschutzgesetz von 1992 – durch die technologischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen überholt und damit zunehmend unwirksam werden. Auf der anderen Seite kann der Schutz der Privatheit wegen ihrer Bedeutung für das Funktionieren von Gesellschaft, Staat und Wirtschaft nicht allein der Selbstregulierung überlassen werden, insbesondere wenn die von einer Privatheitsverletzung betroffenen Personen nicht über gleich lange Spiesse wie die verletzenden staatlichen und privaten Datenbearbeiter verfügen, wie es in Europa der Fall ist.

In welche Richtung muss deshalb die Weiterentwicklung der Schutzkonzepte gehen, damit wir uns nicht eines Tages eben doch mit dem Ende des Privaten abfinden müssen? Nach meiner Überzeugung müssen beide Ansätze zusammenwirken, wenn die Schutzkonzepte der fortschreitenden technologischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung gerecht werden sollen: Es braucht den Schutz durch gesetzliche Regelungen, aber auch denjenigen durch Formen der Selbstregulierung, welche aber häufig durch rechtliche Regelungen flankiert oder motiviert werden können – so genannte «regulierte Selbstregulierung».

Immer grössere Bedeutung gewinnt auch der «Systemdatenschutz», das heisst die Implementierung von Privatheitsschutz bereits in die Datenverarbeitungssysteme durch eine Kombination von technischen und organisatorischen Regelungen. Die Wirksamkeit des Datenschutzes wird gesteigert, wenn bereits bei der Technikgestaltung angesetzt, also beispielsweise auf eine möglichst datensparsame Verarbeitung geachtet wird. Sie kann verstärkt werden mit Hilfe marktwirtschaftlicher Instrumente wie Datenschutzaudit, Gütesiegel und Zertifikate. Allerdings wird dabei die Qualitätssicherung von entscheidender Bedeutung werden. Was nicht den hohen Qualitätsanforderungen zu genügen vermag, schafft kein nachhaltiges Vertrauen, auf welches E-Commerce und E-Government zwingend angewiesen sind.

Schliesslich nimmt auch die Bedeutung von Mechanismen des «Selbstdatenschutzes» zu, wie die (differenzierte) Einwilligung oder der technische Selbstschutz in Form von Verschlüsselung, Anonymität und Pseudonymität. Das setzt aber zweierlei voraus: Die Berechtigung zum Einsatz solcher Mittel und Vorkehren und die Befähigung dazu. Die Berechtigung ist mittlerweile aber erheblich gefährdet, weil das Pendel weg von der Privatheit hin zur Sicherheit ausschlägt. Die Argumentation der Bekämpfung der organisierten Kriminalität ist seit dem 11. September 2001 derjenigen der Bekämpfung des internationalen Terrorismus gewichen. Damit die Befähigung zum Selbstschutz erreicht werden kann, sind auf der anderen Seite noch erhebliche Anstrengungen im Bereich der Sensibilisierung und Ausbildung erforderlich. Die Nutzer des Internet – und generell aller neuen Technologien – müssen sich eine neue Medienkompetenz aneignen. Sie müssen es nicht bloss verstehen, mit neuen Diensten umzugehen, sondern auch mit deren Risiken für die Privatheit; sie müssen lernen, bei ihrem Verhalten die Gefährdungen zu bedenken und die zur Verfügung stehenden Schutzmöglichkeiten zu benützen – so selbstverständlich, wie wir heute mit Risiken im Strassenverkehr oder bei gefährlichen Produktionsprozessen am Arbeitsplatz umgehen und uns mit geeigneten Mittel vor den Gefahren schützen.

Erhebungen zu E-Commerce zeigen wiederholt, dass das fehlende Vertrauen in den Schutz der Privatheit zu den stärksten Hemmfaktoren für Konsumenten zählt. Das grösste Risiko für einen Anbieter, welcher mit Daten seiner Kundschaft fahrlässig umgeht, ist nicht die Summe, zu deren Bezahlung er wegen einer Persönlichkeitsverletzung gerichtlich verurteilt zu werden riskiert, sondern der Vertrauensentzug seiner Kundschaft und die Abwanderung zu einem anderen Anbieter. Deshalb lohnen sich Anstrengungen für Privatheit im Internet. Die Achtung vor den Persönlichkeitsrechten der Kundschaft ist noch immer ein Wettbewerbsvorteil!

Die gesamte Publikation finden Sie hier:

Das Recht auf sich selbst

 

Weitere Texte dieser Serie:

Ivan Krastev: «Das antiamerikanische Jahrhundert»

John Stuart Mill: «Von der Denk- und Redefreiheit»

Gerhard Schwarz: «Die Idee Schweiz – der unbehagliche Sonderfall»

Konrad Hummler: «Freiheit und Staatssicherheit nach dem 11. September 2001»

Alexis de Tocqueville: «Stärke der souveränen Gewalt»

Suzette Sandoz: «Privatheit – ein Grundrecht?»

Rainer Hank: «Angst essen Aufschwung auf»

Richard W. Rahn: «The Case for Financial Privacy»

Walter B. Kielholz: «Angst im Management»