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“THAT WHICH IS HATH BEEN BEFORE”: Texte, die gut altern

Viele Menschen haben das Gefühl, dass die Welt sich schneller dreht als je zuvor und wir ständig mit neuen Herausforderungen konfrontiert werden. Doch ist das wirklich so? Schon Shakespeare wusste: “That which is hath been before” – was heute ist, war alles schon einmal da, nicht genau gleich, aber oft doch sehr ähnlich. Ein Blick in frühere Publikationen der Progress Foundation zeigt, wie wenig sich die Kernfragen, die uns beschäftigen, und die Antworten darauf verändert haben. In dieser Reihe werden wir daher auf unserer Website verschiedene „Evergreens“ veröffentlichen, ohne Anpassungen an den Zeitgeist oder andere Umformulierungen, die zeigen, wie sehr die Diagnosen und Therapien von gestern auch heute noch als Inspiration dienen können.

Serie
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12.05.2026

Die Idee Schweiz – der unbehagliche Sonderfall

Die Schweiz ist reich, stabil, frei – und irgendwie verlegen darüber.

Gerhard Schwarz
aus: Gerhard Schwarz: Die Schweiz hat Zukunft. Von der positiven Kraft der Eigenart. NZZ Libro 2021. S. 20 -34

Es fällt vielen Menschen schwer, sich zu sehr von der Gruppe, in der sie sich bewegen, zu unterscheiden. Nach einem Umzug übernehmen Kinder in der Schule und im Freundeskreis meist erstaunlich rasch den lokalen Dialekt oder die lokale Sprache, auch wenn zu Hause ein ganz anderes Idiom gesprochen wird. Sie wollen dazugehören und sich nicht zu sehr von ihrem Umfeld unterscheiden. Gewiss pflegen sie da und dort eine gewisse Individualität, etwa bei der Identifikation mit dem Fussballklub ihrer Herkunftsregion, aber gänzlich anders zu sein als der Rest, das halten nur wenige besonders starke Charaktere aus. Das gilt selbst dann, ja dann vielleicht erst recht, wenn man sich in vielen Bereichen positiv vom Rest der Gruppe abhebt. Schnell gilt man dann als Streber, als jemand, der sich bei den Lehrern, den Erwachsenen oder den Vorgesetzten einschmeicheln will, oder als jemand, der sich den anderen überlegen dünkt. Vielleicht wird man beneidet, aber das kann ziemlich unangenehm sein.

Sich dem Niveau anpassen und mit den anderen mitmachen ist einfacher, selbst wenn es um Aktivitäten geht, vor denen man sich fürchtet oder denen man von Hause aus mit Vorbehalten begegnet. Es ist nicht nur bequemer, sondern entspricht auch der menschlichen Natur. Der Mensch ist ein soziales Wesen, und der Gruppendruck ist gross. Wer in zu vielen Belangen anders denkt und handelt als seine Umgebung, hat Mühe, die Akzeptanz, das Wohlwollen, die Bewunderung und die Zuneigung der Mitmenschen zu gewinnen. Vielleicht erhält man Respekt, aber das ist schon fast das Höchste der Gefühle – und eher die Ausnahme.

Ähnlich wie Menschen in einer Gruppe an ihrem Anderssein leiden, tut sich die Schweiz im Verband der Staaten schwer mit ihrem Anderssein. Als ich 1969 in die Schweiz kam, um hier zu studieren, empfand ich die geradezu selbstzerfleischende Auseinandersetzung so mancher 68er-Kommilitonen mit der Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg irgendwie übertrieben. Nicht dass es nichts aufzuarbeiten gegeben hätte: Auch die Schweiz hat grosses menschliches Leid angerichtet oder nicht abgewendet; da soll nichts verharmlost werden. Gleichwohl, da waren die Gräueltaten, die Verbrechen, der Horror jener Nachbarländer, die den Krieg mit Begeisterung begonnen und auf industrielle Weise Millionen unschuldige Menschen in Lagern vernichtet hatten, da waren jene Nachbarn, die den Faschismus als Erste gehegt und im letzten Moment die Seiten gewechselt hatten, und da waren jene, die dem siegreichen Gegner mit einem willfährigen und kollaborierenden Regime entgegengekommen waren, aber im Rückblick fast nur von der Résistance sprachen. Unmenschlichkeit lässt sich zwar nicht aufrechnen, aber irgendwie vermittelte die Beschäftigung der Schweiz mit ihren Schatten des Zweiten Weltkriegs manchmal den Eindruck, man wolle sich nur ja nicht besser fühlen als die anderen, man wolle unbedingt auch zu den Schuldigen gehören.

Diese Betonung der Verfehlungen etwa durch Max Frisch (Dienstbüchlein), Alfred Häsler und Markus Imhoof (Das Boot ist voll) sowie Niklaus Meienberg und Richard Dindo (Die Erschiessung des Landesverräters Ernst S.) wurde ohne Zweifel auch provoziert durch die weitverbreitete helvetische Heroisierung der Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg und den Widerstandsmythos. Sie war also auch eine Art Trotzreaktion. Doch ironischerweise ging es ja in den selbstverklärenden Erzählungen der Aktivgeneration irgendwie ebenfalls um das Dazugehören, das «nicht zu sehr anders sein wollen als die anderen» – nur mit umgekehrtem Vorzeichen. Man konnte mit Bekannten von jenseits der Grenze mitreden, denn man hatte schliesslich auch Krieg geführt, wenn auch einen Verteidigungskrieg. Man meinte also zu wissen, wovon die anderen redeten. Doch auch hier: Die Härten sollen gewiss nicht geringgeschätzt werden, aber in den Nachbarländern waren die jungen Männer vielfach jahrelang an der Front, nicht Hunderte, sondern Tausende Kilometer entfernt von ihren Familien, auf klimatisch und kulturell völlig fremdem Territorium. Und in fast jeder Familie gab es Gefallene, Vermisste, politisch oder rassisch Verfolgte. Und jene, die zurückkamen, waren schuldig geworden, weil es in einem Krieg fast unmöglich ist, keine Schuld auf sich zu laden.

Die Schweiz blieb also verschont, was ihr die Siegermächte zum Vorwurf machten, denn sie habe sich durchgemogelt, sie habe ihre Unversehrtheit durch die Kollaboration mit den faschistischen Staaten erreicht, womit sie den Krieg verlängert habe. Wie dem auch sei: Die Schweiz blieb von dem unermesslichen Leid der Krieg führenden und besetzten Länder genauso verschont wie von den allergrössten moralischen Verfehlungen. Niemand hat dies so differenziert, so austariert zum Ausdruck gebracht wie Friedrich Dürrenmatt, der überaus kritische Schweizer, der zugleich betonte, dass er gerne Schweizer sei. Im Essay «Zur Dramaturgie der Schweiz» schreibt er – ausgerechnet im Jahr 1968 –, wie sich die Schweiz im Krieg verantwortungsethisch verhielt, was ihr die nachgeborenen Gesinnungsethiker bis heute vorhalten:

«Die Schweiz hatte politisch nur eine Aufgabe zu lösen, die alle anderen politischen Aufgaben nebensächlich machte: Den Krieg vermittels ihrer Politik zu vermeiden, und sie vermied ihn vermittels ihrer Politik. Eine andere Frage ist natürlich, wie sie ihn vermied […] Die Politik ist nicht besser als die Menschen, die sie betreiben […] So zogen wir uns denn schweizerisch aus einer unmenschlichen Lage: Nicht unklug, mit hohem moralischem Anspruch und mit moralisch oft bedenklicher Praxis. Neutralität ist eine politische Taktik, keine Moral. Neutralität ist die Kunst, sich möglichst nützlich und möglichst ungefährlich zu verhalten. Wir waren auch Hitler gegenüber möglichst nützlich und möglichst ungefährlich. So sparte er uns für die Siegesfeier auf, und wir wurden nicht gefressen, damit hatten wir spekuliert […] Unsere Fehler und unsere Tugenden, unsere Feigheit und unser Mut, unsere Unterlassungen und unsere humanen Gesten, unsere Dummheit und unsere Klugheit, unser Nachgeben und unser Widerstand dienten unbewusst und bewusst nur dem Ziel, davonzukommen. Und so kamen wir denn davon.»

Das Leiden eines Teils der Bevölkerung an der Aussergewöhnlichkeit, der Einzigartigkeit der Schweiz, das gelegentlich geradezu in Selbstschmähungen kippt, zeigt sich in der helvetischen Befindlichkeit immer wieder. Sie ist fast eine Konstante der Geschichte, jedenfalls der jüngeren Geschichte. Da ist etwa die heutige Kritik am Profitieren von Schweizern (und indirekt der Schweiz) vom Sklavenhandel, diesem Verbrechen gegen die Menschlichkeit, oder am Profitieren der Schweiz, die im Gegensatz zu anderen kleineren Staaten wie den Niederlanden, Belgien oder Dänemark nie koloniale Ambitionen hegte, vom Kolonialismus. Wie hätte es angesichts der damals herrschenden Wertvorstellungen auch anders sein sollen, in einer schon damals vernetzten Welt? Da ist sie erneut, diese Scham über das Davonkommen, dieses Verschontwerden in zwei Weltkriegen, obwohl zu Scham genauso wenig Grund besteht wie zu moralischer Überheblichkeit. Und da ist das Unbehagen am wirtschaftlichen Erfolg, am beneidenswerten und vielfach beneideten Wohlstand, an einer weit über das Wirtschaftliche hinausreichenden privilegierten Situation.

Die Schweizer sind nicht nur, wie Umfragen immer wieder zeigen, mit ihrer wirtschaftlichen Situation sehr zufrieden, ihr Wohlergehen ist auch real und keineswegs bloss gefühlt. Es geht ihnen, gemessen an vielen harten Indikatoren, objektiv sehr gut. Einige Belege hierzu: Der Durchschnittslohn liegt kaufkraftbereinigt rund 40 Prozent höher als im Mittel der vier grossen Nachbarländer (also ohne Liechtenstein). Die Primärverteilung der Einkommen, also vor der Umverteilung durch Steuern, zählt in Europa zu den gleichmässigsten, die durchschnittliche Lebenserwartung bei der Geburt liegt nur in Japan höher, in Sachen Umweltqualität können von den hoch entwickelten Ländern nur wenige mithalten, die Schweiz ist pro Kopf Weltmeister bei der Anmeldung von Patenten, ihre beiden technischen Hochschulen ETH und EPFL bilden zusammen mit Oxford und Cambridge das Spitzenkleeblatt in Europa, der Finanzplatz ist der wichtigste auf dem europäischen Festland und neben der Londoner City der einzige, der weltweit mithalten kann. Hinsichtlich der persönlichen, bürgerlichen und wirtschaftlichen Freiheiten liegt die Schweiz weltweit an zweiter Stelle, hinter Neuseeland. Ausserdem ist nicht nur der soziale Friede ausgeprägt, die Schweizer sind gemäss Ergebnissen der Glücksforschung auch ausgesprochen glücklich. Da erstaunt es kaum, dass die Schweiz im «Where to be born»-Index des Economist, der weltweit fragt, wo man seine Kinder am liebsten geboren und aufwachsen sähe, regelmässig ganz vorn rangiert.

Wie um dies zu kompensieren, diese vermeintliche «Ungerechtigkeit» der Geschichte also auszugleichen, gibt es eine Strömung in der Schweiz, die nur ja nichts von einem Sonderfall Schweiz wissen will, die sich von den Besonderheiten des politischen Systems trennen und dieses an den Rest Europas und der Welt anpassen möchte, um sich ja nicht einer unsympathischen Eigenbrötelei oder eines notorischen Nonkonformismus verdächtig zu machen. Stellvertretend für viele schreibt Adolf Muschg, der «reelle Sonderfall würde mit der Einsicht beginnen, dass jedes Land der Welt ein solcher ist, also auch keines». Genährt wird diese Strömung auch von all jenen Nachbarn, denen es seit je schwerfällt, die Besonderheiten der Schweiz zu begreifen und erst recht zu akzeptieren. Die ehemalige österreichische Aussenministerin (und zweimalige Botschafterin Österreichs in der Schweiz) Ursula Plassnik hat formuliert, was viele denken: «[…] ich gebe zu, der ständige Verweis auf den Sonderfall nervt gelegentlich schon. Einzigartigkeit ist kein Schweizer Monopol. Von den 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen hält sich jeder völlig zu Recht für einzigartig. Für einen Sonderfall eben.» Natürlich hat die kluge Frau recht, irgendwie ist jedes Land ein Sonderfall. Aber wie die Schweizer Kritiker des Sonderfalls übersieht auch sie, dass es beim Sonderfall Schweiz nicht um Geografie, Geschichte, Sprache, Religion oder Wirtschaft geht, sondern hauptsächlich um das Gesamtpaket der politischen Institutionen, zu dem es weltweit eben tatsächlich kaum Ähnlichkeiten gibt. Selbst die Ähnlichkeiten mit den USA, die der Schweiz 1848 als Vorbild dienten, sind kleiner als jene zwischen europäischen parlamentarischen Demokratien untereinander.

Diese Andersartigkeit, ob man sie nun Sonderfall nennt oder nicht, war, wie der Politologe Dieter Freiburghaus schreibt, schon im 19. Jahrhundert gegeben: «Fast gänzlich von König- oder Kaiserreichen umgeben, war die Schweiz eine in der Wolle eingefärbte Republik; wer anderswo gegen die Herrscher aufbegehrte, fand hier Zuflucht. Die meisten Staaten hatten eine starke Zentralgewalt, in der Schweiz blieb sie schwach, die meisten Kompetenzen und Ressourcen blieben bei den Kantonen. Während die […] Zeitgenossen die Einheit von Volk und Nation predigten, feierten die Schweizer bis zum Exzess ihre Unterschiede. Die meisten Staaten wurden von kleinen Oberschichten und Eliten regiert, in der Schweiz beteiligte sich das Volk mittels immer neuer Instrumente an der Macht oder jedenfalls ihrer Kontrolle […] Die meisten Staaten verwickelten sich immer wieder in Bündnisse und Kriege, die Schweiz mischte sich nicht in fremde Händel ein.»

Die Schweiz war also lange Zeit republikanisch und demokratisch in einem monarchistischen Umfeld, ohne Kolonien in einem durch und durch kolonialistischen Europa, liberal und marktwirtschaftlich inmitten von konservativen und interventionistischen Staaten, und sie war neutral zwischen den Fronten. Eine solche Eigenständigkeit ist nicht einfach zu leben. Sie verlangt Kraft, die Bereitschaft, die Konsequenzen der Alleinstellung zu tragen, und eine realistische, unverkrampfte Bejahung des Kleinstaates. Wer in und an diesem Kleinstaat jenes Unbehagen empfindet, jenes Gefühl, «im Kleinstaat stehe man abseits von der Geschichte», das Karl Schmid so treffend diagnostiziert und beschrieben hat, wird kaum die Zukunft der Schweiz sichern, sondern eher die Zukunft eines Landes, das viel von seiner Seele verloren hat. Wer dagegen die Weiterentwicklung traditioneller Eigenheiten und Erfolgsfaktoren des Landes vorantreibt, wird mithelfen, dass die Schweiz eine Zukunft hat. Wer, wie es Herbert Lüthy schon 1961 – zunächst in französischer Sprache – scharfsinnig getan hat, die «Schweiz als Antithese» sieht, verfällt damit ja nicht einer undifferenzierten Sonderfall-Rhetorik und will das Land auch in keiner Weise glorifizieren.

Diese Schrift ist somit nicht angekränkelt vom Leiden am Sonderfall sowie am Kleinstaat und dem daraus folgenden Bemühen um eine bewusste oder schleichende Anpassung an die grossen Strömungen. Sie beruht vielmehr auf drei Überzeugungen:

  1. Die Schweiz war und ist, sosehr sie in der Mitte Europas liegt und sosehr sie Teil der Geografie, der Geschichte und der Kultur dieses Kontinents ist, zugleich eine Aussenseiterin. Sie ist nicht eine Spielart Deutschlands, Frankreichs, Italiens oder Österreichs, sondern ein Land, das einige zum Teil über Jahrhunderte in deutlicher Unterscheidung zum Umfeld gewachsene Besonderheiten als Wesensmerkmale versteht und pflegt. Darin liegt nichts Verwerfliches, nichts Überhebliches, nichts Feindseliges – höchstens etwas gelegentlich Unbequemes. Zwar verbindet die Schweiz vieles vor allem mit den Nachbarn: die Sprachen, Religionen, Kulturen, Landschaften. Aber obwohl sich jeder Staat als etwas Besonderes sieht, ist die Schweiz wegen ihres politischen Gefüges tatsächlich mehr ein Sonderfall als andere Staaten. Um noch einmal Dieter Freiburghaus zu zitieren: «Nirgendwo sonst ist ‹Volkssouveränität› so zur Wirksamkeit gelangt wie in der Schweiz.»
  2. Es ist gerade dieses eigenartige und eigenwillige System, das nicht allein, aber doch zu einem grösseren Teil, als es die Kritiker wahrhaben wollen, die Erfolgsgeschichte der Schweiz erklärt. Die Schweiz ist reich, die Durchschnittseinkommen und Durchschnittsvermögen sind hoch, die Wohlstandsindikatoren für die untersten 10 Prozent der Bevölkerung liegen ebenfalls deutlich höher als in den meisten anderen Ländern der Welt. Der wahre Reichtum liegt aber im nicht greifbaren, im nicht tangiblen Kapital. Dazu zählen oft als typisch schweizerisch genannte Eigenschaften wie Pünktlichkeit, Genauigkeit, Sorgfalt, Qualitätssinn, Verlässlichkeit, Sauberkeit, Ordnungsliebe, Diskretion, Bescheidenheit, haushälterischer Umgang mit (natürlichen) Ressourcen und Traditionsbewusstsein. Noch mehr als dieses mentale Swissness-Paket zählt dazu jedoch das politisch-soziale System. Dieses System darf natürlich nicht kritiklos überhöht werden, es hat seine Mängel und Tücken. Aber sosehr in der Geschichte der Völker, auch jener der Schweiz, vieles Zufall, Glück und Fügung ist, sosehr kamen institutionelle und mentale Besonderheiten unterstützend dazu. Daher wäre es eine Selbstschädigung sondergleichen, dieses System eindämmen oder gar aufgeben zu wollen. Auf dieses System lassen sich nicht nur die wirtschaftlichen Erfolge und 200 Jahre ohne Kriegführung zurückführen, sondern vor allem auch das ungewöhnliche Mass an politischer Freiheit, das die Schweizerinnen (allerdings erst ab 1971) und Schweizer geniessen. Das System gewährt ihnen ungeachtet ihrer Herkunft und ihres Vermögens mehr politische Mitbestimmung und Mitgestaltung als irgendein anderes real existierendes System auf der Welt.
  3. Die nüchterne Bejahung des Sonderfalls ist nicht mit Selbstgefälligkeit und einer Verklärung des Status quo zu verwechseln. «Tempora mutantur, et nos mutamur in illis» (Die Zeiten ändern sich, und wir ändern uns in ihnen), gilt heute nicht weniger als vor bald 500 Jahren, seitdem dieses Sprichwort belegt ist. Was in der Vergangenheit Erfolg gebracht hat, entspricht oft nicht mehr den Anforderungen der Gegenwart. Doch ganz im Sinne der Nachhaltigkeit müssen die Institutionen deswegen nicht entsorgt oder so umgestaltet werden, dass sie dem, was überall gilt, möglichst ähneln. Vielmehr geht es darum, mittels Reformen den Wesensgehalt dieser Institutionen zu erhalten und sie dabei nicht nur zukunftstauglich zu machen, sondern in die Zukunft zu überführen. Man kann den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts nicht mit den Strukturen und Methoden des 20. oder gar des 19. Jahrhunderts begegnen, sehr wohl aber mit weiterentwickelten und reformierten Instrumenten.

Friedrich August von Hayek hat die Sandwichposition, in die der Liberale gerät, der sich mit der Weiterentwicklung einer freien Gesellschaft befasst, im Aufsatz «Die Intellektuellen und der Sozialismus» aus dem Jahre 1949 klarsichtig erkannt: «[Er] erscheint daher den Intellektuellen, die ihrer Phantasie freieres Spiel lassen, als ein zaghafter Verteidiger des Bestehenden, während die Praktiker ihn gleichzeitig als weltfremden Theoretiker betrachten werden.» Es geht nicht um rückwärtsgewandte Bewahrung um der Bewahrung willen, sondern – ganz im Sinne des berühmten Satzes des Fürsten Tancredi im Roman Der Leopard: «Wenn wir wollen, dass alles bleibt, wie es ist, dann ist nötig, dass alles sich verändert» – um Reformen der Erfolgsfaktoren, damit diese in ihrem Kern bewahrt werden können. So lautet die Devise dieses Buches.

  1. Subsidiarität und Solidarität – der Staat als Genossenschaft

Das wirklich Besondere der Schweiz, vor allem anderen, ist das genossenschaftliche Staatsverständnis. Im Innern der prächtigen Bundeshauskuppel in Bern prangt nicht umsonst die Inschrift «Unus pro omnibus, omnes pro uno» (Einer für alle, alle für einen). Im Genossenschaftsgedanken steckt einerseits etwas Solidarisches und von daher ausgesprochen Egalitäres. Alle Wahlberechtigten haben das gleiche Wahl- und Stimmrecht (das ist ja das Kennzeichen jeder Demokratie) und können nicht wie in der Aktiengesellschaft, in der oft Parallelen zur Demokratie geortet werden, Eigentums- und Stimmrechte dazukaufen. Und vor diesem Hintergrund wird, wer sich zu sehr von der Allgemeinheit abhebt, nicht etwa bewundert, sondern misstrauisch oder sogar kritisch beäugt. Anderseits steckt in diesem Staatsverständnis auch etwas Anarchisches in dem Sinne, dass man sich nicht in eine von oben diktierte Ordnung einreiht, sondern selbst von unten her diese Ordnung gestalten und auch die Verfassung permanent mit Volksentscheiden weiterentwickeln will. Kurz zusammengefasst: Das dreifache Selbst von Selbstbestimmung, Selbsthilfe und Selbstverantwortung steht im Zentrum.

Dieses genossenschaftliche Staatsverständnis ist zwar zum Teil mit dem republikanischen verwandt, aber es ist nicht deckungsgleich mit diesem. Wie dieses ist es antimonarchisch und auf den Dienst am Gemeinwohl ausgerichtet, aber es ist zugleich auch antielitär. Das Gemeinwohl soll von unten getragen werden und nicht von einer wohlmeinenden, zwar gewählten, aber doch leicht aristokratisch-elitären Regierung. In Gesprächen mit Staatsrechtlern, vor allem aus den Nachbarländern Frankreich, Deutschland und Österreich, wird einem die Ungewöhnlichkeit des schweizerischen Staatsverständnisses immer wieder bewusst. Trotz Aufklärung, trotz Revolutionen und trotz eines fast immer von Gewalt begleiteten Übergangs vom Feudalismus zum freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat wird in allen Ländern ausser der Schweiz der Staat, auch der republikanische, von oben her gedacht und mit viel Obrigkeitsgläubigkeit gelebt. Er wird als ein der Basis, dem breiten Volk überlegener Führer und Lenker gesehen. Das basisdemokratische, genossenschaftliche Denken, das im Grunde bei Kollektiventscheiden nach Einstimmigkeit rufen würde, wenn das nicht völlig unpraktikabel wäre, ist weltweit fremd und exotisch. Es gibt neben vielen Monarchien zwar zahlreiche Staaten, die in ihrem offiziellen Namen den Begriff «Republik» oder «Bundesstaat» führen, aber es gibt nur eine Eidgenossenschaft.

Dieses genossenschaftliche Staatsverständnis ist das, was so unterschiedliche Gebiete der Schweiz wie die beiden Appenzell, das Tessin, die Waadt und Zürich zusammenhält und das Schlagwort von der Willensnation vielleicht rechtfertigen könnte. Das Schweizer Verständnis der Freiheit ist deshalb kein radikal-liberales, kein libertäres, wie man es in den USA zunehmend findet, wonach nur schon die Existenz eines Staates die Freiheit der Individuen bedroht. Vielmehr verbindet sich in der Schweiz die Idee der Freiheit mit jener der Subsidiarität, wonach zwar so viel wie möglich auf der untersten Ebene der Gesellschaft, jener des Individuums, geregelt und erledigt werden sollte, aber Familie, Freunde, Nachbarschaft und schliesslich auch staatliche Organisationen wie etwa die Gemeinden mittragen oder ganz übernehmen sollten, was der Einzelne, die Einzelne nicht bewältigen kann. Dahinter steht die archaische, weit in die Geschichte der Menschheit und ihres Umgangs mit den Widrigkeiten der Natur zurückreichende Erfahrung, dass der Mensch vieles, aber eben nicht alles allein bewältigen kann. Er braucht dann nicht Hilfe von oben, vom Staat, sondern von seinen «Genossen», von jenen, die mit ihm leben und ähnliche Erfahrungen und Herausforderungen erleben. Die Fallstudie über das Walliser Dorf Törbel von Elinor Ostrom, der ersten Frau, die den Nobelpreis für Wirtschaftswissenschaften erhielt, setzt diesem genossenschaftlichen Zusammenstehen gewissermassen ein wissenschaftliches Denkmal. Und Friedrich Schiller, der Schwabe, dem die Schweiz ihr Nationaldrama Wilhelm Tell verdankt, hat die Bipolarität zwischen genossenschaftlichem Kollektiv und Individuum wunderbar zum Ausdruck gebracht. «Verbunden werden auch die Schwachen mächtig», lässt er den Stauffacher sagen, während Tell ihm erwidert: «Der Starke ist am mächtigsten allein.»

Das genossenschaftliche Prinzip setzt sich immer weiter nach oben fort, und es ist dieser freiwillige Zusammenschluss von unten nach oben, beginnend bei den Bürgern über die Gemeinden und die Kantone bis zu den Sprachregionen und dem Bund, der einmalig ist. Daher ist der Begriff der Eidgenossenschaft eben nicht einfach eine rückwärtsgewandte, verklärende Spielerei, sondern er ist so zentral, dass sich aus ihm fast alles andere ableitet. Dazu gehören die Eigenverantwortung, der Vorrang des Individuums vor dem Staat sowie die Privilegierung des privaten Eigentums und der Privatsphäre gegenüber den Interessen des Staates. Das ist gelebte Subsidiarität. Ferner lassen sich die Gemeindeautonomie und der Föderalismus aus dem genossenschaftlichen Staatsverständnis ableiten, und erst recht das Milizprinzip, also die Vorstellung, dass der Beitrag jedes Einzelnen an diesen Staat nicht nur in Steuern, sondern auch in Arbeitsleistung (im Militär, in der Politik, in der Schule, in der Justiz, in den Kirchen, in Vereinen) bestehen sollte. Aus dem genossenschaftlichen Prinzip leitet sich die Tendenz zu Konkordanz und Kooperation ab, auch wenn sie in letzter Zeit zunehmend einem Auseinanderdriften der Pole zu weichen scheint. Und aus ihm ergibt sich, dass der Staat wir alle sind.

Erst wenn eine Aufgabe nur von einer grösseren Einheit erledigt werden kann, kommt der Staat ins Spiel. Dieser Staat steht nun aber nicht über den Bürgern, sondern ist vom Grundverständnis her eine Genossenschaft der Bürger, die zusammenstehen und kooperieren. Und dieser Staat ist auch nicht eine Institution, die individuelle Freiheitsrechte verleiht und schützt. Er ist vielmehr umgekehrt Ausdruck der naturrechtlichen individuellen Freiheit von Bürgerinnen und Bürgern, die gemeinsam den Staat bilden. Der Schutz jeglicher Privatsphäre, auch der finanziellen Privatsphäre, gegenüber dem Staat entspringt ebenfalls diesem genossenschaftlichen Staatsverständnis. Der ungarische Dichter Sándor Márai bemerkte 1950 in einem Essay, dass die Schweizer ihre Freiheit nicht als Luxusgut verstehen, sondern sehr selbstbewusst ein genuines Recht auf individuelle Freiheit für sich in Anspruch nehmen. Sie haben während Jahrhunderten gegen Feudalismus und für Selbstbestimmung gekämpft, und sie haben das in einer sehr eigenen Mischung aus Kollektivismus und Individualismus getan.

«Der Staat, das sind wir alle» – dieser Satz ist in fast jedem Land der Welt eine Hypokrisie. In der Schweiz kann man ihn dagegen aussprechen, ohne rot werden zu müssen. Es wäre ein Verlust, nicht nur für die Schweiz, sondern für ganz Europa, wenn dieses fundamental liberale Konzept des Staates und seiner Bürger verloren ginge, nur weil es nicht kompatibel ist mit dem Staatsverständnis, das im übrigen Europa herrscht.

Auf dem genossenschaftlichen, von unten nach oben aufgebauten Staat beruht eine heutzutage besonders umstrittene Praxis, nämlich das Verständnis der Staatsbürgerschaft als Gemeindebürgerschaft und die Vergabe der Staatsbürgerschaft durch die Gemeinde. Diese Vergabe erfolgt dabei nicht nur durch Exekutivbehörden wie den Gemeinde- oder den Stadtrat, sondern auch durch Legislativorgane wie Stadtparlamente oder in kleineren Gemeinden die Gemeindeversammlungen. Man wird Bürger der Schweizerischen Eidgenossenschaft und eines Kantons, indem man Bürger einer Schweizer Gemeinde wird. Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde entscheiden, ob sie jemand Neuen in ihre «Genossenschaft» aufnehmen wollen oder nicht. Das Erfüllen gewisser Kriterien, etwa der Aufenthaltsdauer oder eines guten Leumundes, ist zwar landesweit festgelegte Voraussetzung für die Einbürgerung, schafft aber noch kein Anrecht auf eine Einbürgerung. Dafür muss man zusätzlich zumindest bei einer Mehrheit wohlgelitten sein. Dahinter steht die Überlegung, dass man mit dem Bürgerrecht ja nicht nur Rechte – und Pflichten – erwerben will, sondern dass dieses auch Ausdruck der Integration in eine neue Heimat darstellt und diese Integration auf Gegenseitigkeit beruhen sollte.

Das alles bedeutet, dass der in der Schweiz mit relativ hohen Hürden versehene Zugang zum Bürgerrecht nicht als ein rechtsstaatlich abzuwickelndes Prozedere angesehen wird, sondern als freier Entscheid jenes «Klubs», der dieses Recht vergibt. Damit öffnet man natürlich Tür und Tor für das Einfliessen von allerlei Motiven, die, von aussen betrachtet, als sachfremd und insofern willkürlich erscheinen; das reicht von der Angst vor ungeliebter Konkurrenz über die Überreaktion auf eine schlechte Erfahrung oder eine unangenehme Nachbarschaft bis hin zur Retourkutsche für die Ablehnung amouröser Avancen. Vor allem aber spielen in solchen Einbürgerungsverfahren immer wieder ganz offen fremdenfeindliche Überlegungen eine Rolle. Allerdings ist zu fragen, ob denn neue Bürgerinnen und Bürger wirklich in einer Gemeinde, die ihnen mit so viel Ablehnung begegnet, eingebürgert werden möchten.

In einer Gesellschaft mit geringer Mobilität war diese Form der Einbürgerung durchaus nachvollziehbar und sinnvoll. Man lebte und arbeitete oft ein Leben lang in der gleichen Gemeinde, und das Bürgerrecht diente dazu, sich in genau dieser Gemeinde einzubringen, mitzuwirken und mitzuentscheiden. Heute aber erfolgt über das Gemeindebürgerrecht der Zugang zu einer viel mobileren Gesellschaft; die Gemeinde wird für die Einbürgerungswilligen zum Nadelöhr für die ganze Schweiz. Daher braucht es hier, ohne den Klub-Gedanken völlig aufzugeben, eine neue Balance zwischen dem sinnvollen Recht der Bürger, ihre neuen Mitbürger aufzunehmen oder abzulehnen, und dem Schutz jener Zuwanderer vor bösartiger Willkür, die vor allem Eidgenossen (und gar nicht so sehr Bürger einer Gemeinde) werden möchten.

Die Publikation, aus der der Text stammt, finden Sie hier.

 

Weitere Texe dieser Serie:

Ivan Krastev: «Das antiamerikanische Jahrhundert»

John Stuart Mill: «Von der Denk- und Redefreiheit»

Konrad Hummler: «Freiheit und Staatssicherheit nach dem 11. September 2001»

Alexis de Tocqueville: «Stärke der souveränen Gewalt»

Suzette Sandoz: «Privatheit – ein Grundrecht?»