Die Zeit ist hoffentlich vorbei, wo irgendeine Verteidigung der Pressefreiheit als Sicherung gegen eine verderbte oder tyrannische Regierung nötig wäre. Wir brauchen vermutlich kein Argument dafür, dass es einer Regierung, deren Interessen nicht völlig mit denen des Volkes übereinstimmen, nicht erlaubt sein kann, dem Volke Meinungen vorzuschreiben und zu bestimmen, welche Lehren und welche Argumente man hören darf. In dieser Hinsicht ist unsere Frage überdies so oft und so erfolgreich von früheren Schriftstellern erörtert worden, dass sie hier nicht besonders behandelt werden muss. Obgleich das englische Pressegesetz noch heute ebenso knechtischen Charakter hat wie in den Zeiten der Tudors, so ist doch geringe Gefahr, dass es gegen politische Diskussion wirklich angewendet werde, ausser in Zeiten der Panik, wenn Furcht vor Aufruhr Ministern und Richtern die Besinnung raubt.
Im Allgemeinen ist es in konstitutionellen Ländern nicht zu befürchten, dass die Regierung – ob sie dem Volk völlig verantwortlich sei, oder nicht – oft versuchen wird, die Meinungsäusserungen zu kontrollieren, ausser, wenn sie sich damit zum Organ der öffentlichen Unduldsamkeit macht. Nehmen wir aber an, dass die Regierung mit dem Volk ganz eins sei und niemals daran denkt, einen Zwang auszuüben, ausser in Übereinstimmung mit dem, was sie für die Volksmeinung hält. Ich leugne jedoch das Recht des Volkes, durch sich selbst oder durch seine Regierung solchen Zwang auszuüben, die Macht dazu ist ungesetzlich, die beste Regierung hat nicht mehr Recht dazu als die schlechteste. Der Zwang ist ebenso schädlich, wenn er in Übereinstimmung mit der öffentlichen Meinung ausgeübt wird, als wenn er im Gegensatz zu ihr steht. Wenn die ganze Menschheit eine übereinstimmende Meinung verträte, und nur eine Person wäre vom Gegenteil überzeugt, so hätte die Menschheit nicht mehr Recht, den einen zum Schweigen zu bringen, als er, wenn ihm die Macht dazu zustände, das Recht hätte, der ganzen Menschheit den Mund zu verbieten. Wäre eine Meinung ein Privatbesitz, der nur für den Eigentümer Wert hätte, und wäre, darin beeinflusst zu werden, nur eine persönliche Unbill für den Betroffenen, so läge ein gewisser Unterschied darin, ob die Störung vielen oder nur wenigen zugefügt worden wäre. Aber das eigentliche Übel, wenn man eine Meinung zum Schweigen bringt, besteht darin, dass es ein Raub an der Menschheit ist, an der künftigen und an der, die jetzt lebt, und zwar noch mehr an den Menschen, die von der Meinung abweichen, als an denen, die sich zu ihr bekennen. Wenn die Meinung, um die es sich handelt, richtig ist, so sind sie um die Gelegenheit gebracht, einen Irrtum für die Wahrheit einzutauschen; war sie aber falsch, so kommen die Menschen um das, was eine fast ebenso grosse Wohltat ist, um den lebhaften Eindruck von der Wahrheit, der aus der Kollision von Wahrheit und Irrtum entspringt.
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