Close
  • En
    En
Aufgegriffen
icon
01.07.2026

KI kann’s besser

Ohne Ausbildung geht's nicht. Wer KI verstehen und anwenden will, muss zuvor gelernt haben, seinen Verstand anzuwenden.

Konrad Hummler
Private Client Letter

«Frag doch rasch mal Claude!» Bis vor kurzem hätte man mit Unverständnis auf diese Aufforderung reagiert. Heute werden bereits jene nicht mehr verstanden, die künstliche Intelligenz (KI) nicht für die Klärung von Fragen aller Art nutzen. Ob Bauchschmerzen, gleissende Sandstrände mit wenig Publikum, Parteien im Dreissigjährigen Krieg, Unterschiede zwischen Swiss GAAP FER und IFRS – KI liefert meist die perfekte Antwort. Der Siegeszug der maschinengestützten Intelligenz ist nicht nur radikal, sondern auch unheimlich schnell. Bald einmal werden uns KI-Agenten noch sagen, welche Fragen wir stellen sollten.

Das ist in jeder Hinsicht revolutionär. Bereits sind erste Auswirkungen sicht- und spürbar. So zum Beispiel in Anwaltskanzleien. Es braucht keine Substitute mehr. Also jene grauen Mäuschen, zumeist kürzlich der universitären Ausbildung entsprungen, die bislang in mühseliger Handarbeit die sachliche und rechtliche Evidenz für die Damen und Herren Anwälte zusammengetragen und Exposés für die Klienten zurechtgestiefelt hatten. Nicht allzu fürstlich entlöhnt, erledigten sie die Kleinarbeit und lernten dabei das Handwerk. Nach zwei, drei Jahren praktischer Ausbildungszeit durften sie dann zur Anwaltsprüfung antreten, um danach ihrerseits Substitute zu beschäftigen.

Es braucht sie nicht mehr, die Substitute. KI kann’s besser. Und was für Anwälte gilt, das gilt auch für viele andere Berufe. Unternehmensberatungsfirmen warben bis vor kurzem mit hohem Aufwand Abgänger von Top-Hochschulen an, um sie nachher als Präsentationsproduzenten rund um die Uhr schuften zu lassen. Instruktion der Chefs zu später Stunde in der Lobby eines Geschäftshotels irgendwo auf dem Globus – «Bis morgen 07.00 Uhr bitte einen Entwurf des Pitchs, den wir den Kunden um neun Uhr vorlegen müssen!». Die Nacht war hin, und am Morgen bangten die jungen Leute um das Plazet ihres Chefs oder mussten im Schnellzugtempo nochmals alles umstellen.

Tempi passati. Es braucht die gescheiten jungen Leute nicht mehr. Ein einigermassen vernünftig formulierter Auftrag an Claude oder eine andere Maschine produziert bessere Präsentationen als die bestausgebildeten Universitätsabgänger. Weshalb? Weil KI das universelle Wissen absaugt und in geeigneter Form reproduziert. Graphische Präsentationsstandards werden selbstverständlich eingehalten, politisch korrekte Sprache sichergestellt und Tippfehler a priori eliminiert. Die Übersetzung der Inhalte in andere Sprachen ist kein wesentliches Problem mehr, selbst Filme und Podcasts können künstlich erzeugt werden, allenfalls mit dem unverwechselbaren Avatar des Auftraggebers.

Die Folge: Es werden viel weniger Wasserträger in Kanzleien, Beratungsfirmen und Revisionsgesellschaften angestellt. Absehbar sind dann Versicherungen und Banken an der Reihe. KI kann’s besser. Es geht den einfacheren «White-Collar-Jobs» an den Kragen. Dabei entsteht aber auch ein ernsthaftes Problem: Wie werden künftig Staranwälte, Topberater, Chefrevisoren und Banken-CEOs ausgebildet? Wer keine Fingerübungen gemacht hat, kann auch die grosse Klaviatur nur mangelhaft bedienen. Ohne Ausbildung geht’s nicht. Wer KI verstehen und anwenden will, muss zuvor gelernt haben, seinen Verstand anzuwenden.

Die Lösung des Problems liegt auf der Hand. Sie heisst Berufslehre. Genauso, wie Zimmermann, Koch oder Friseurin während Jahren ihr Handwerk von Grund auf lernen müssen, wird es auch notwendig sein, Auszubildende in jenen Berufen heranzuziehen, die bisher von Automation verschont geblieben waren. In der Schweiz und anderen Ländern Europas existiert die Institution der Berufslehre. Verbände und Kanzleien tun gut daran, die absehbare Ausbildungslücke proaktiv anzugehen. Sonst geht uns der berufliche Nachwuchs noch vor dem demographischen Nachwuchs aus.

Dieser Text erschien erstmals am 1. Juli 2026 im Private Client Letter erschienen und wird hier mit freundlicher Genehmigung des Autors wiedergegeben.