Der Bundesrat hat für sein Verhandlungsmandat zum Rahmenabkommen mit der EU „rote Linien“ definiert. Gerhard Schwarz und Rudolf Walser vertreten in ihrem NZZ-Beitrag die Ansicht, dass eine andere Fokussierung auf „rote Linien“ notwendig wäre. Die Guillotine-Klausel müsse aufgehoben und ein Schiedsgericht installiert werden, das abschliessend urteilt und nicht dem Europäischen Gerichtshof vorgelagert ist. Zudem sei – gerade auch mit Blick auf die Brexit-Verhandlungen – keine Eile geboten. Vielmehr sei Gelassenheit angezeigt, um die besten Verhandlungsergebnisse zu erzielen.
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